Umicore wird gegen den Beschluss über den Import bestimmter Materialien für wiederaufladbare Batterien in die Vereinigten Staaten Berufung einlegen
Regional website Germany
Die US-Bundesbehörde für Außenhandel ("International Trade Commission", ITC) hat gestern ihren Beschluss bezüglich des Vorwurfs der Patentverletzung gegen Umicore seitens BASF und der Universität Chicago Argonne National Laboratory erlassen. Umicore ficht den Vorwurf der Rechtsverletzung zweier Patente für bestimmte Materialien für wiederaufladbare Batterien in den USA vehement an. Die Entscheidung, eine beschränkte Ausschlussbestimmung zu erlassen, unterliegt einer automatischen Überprüfung durch den Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten. Sollte die Entscheidung bestätigt werden, beabsichtigt Umicore, beim Berufungsgericht (United States Court of Appeals for the Federal Circuit) Berufung einzulegen.
Kurt Vandeputte, Vice President des Umicore-Geschäftsbereichs Rechargeable Battery Materials, erklärte: "Wir glauben, dass die ITC-Entscheidung aus wissenschaftlicher und rechtlicher Sicht falsch ist. Wir beabsichtigen, die Entscheidung im Interesse von Umicore, seinen Kunden und der Batterieinnovation und -forschung in den Vereinigten Staaten anzufechten."
Umicore verwendet bestimmte Überwachungs- und Tracking-Technologien wie z. B. Cookies. Diese Technologien werden verwendet, um unsere Dienste aufrechtzuerhalten, bereitzustellen und kontinuierlich zu verbessern, und um den Besuchern unserer Website ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.
Durch Klicken auf die Schaltfläche „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Cookies während der Nutzung der Website zu. Weitere Informationen darüber, wie wir Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden, finden Sie in Abschnitt 11 unserer Website unter Datenschutzerklärung.