Hinweise für den Spediteur:
1. Bitte Speditionsauftrags-Nummer in Rechnungen und Korrespondenz angeben.
2. Die Übernahmetermine sind mit dem Lieferwerk zu vereinbaren.
3. Günstigste Abrechnung wird erbeten.
4. Bei frankierten Sendungen sind wir für das Eindecken einer Schaden- bzw. Warentransportversicherung durch die Spedition Verbots- bzw. Verzichtskunde.
5. Transportversicherung ist von Ihnen nur zu decken, wenn dies ausdrücklich vorgeschrieben ist.
6. Bei Unregelmäßigkeiten und Schadenfällen sind wir sofort zu verständigen. Wir benötigen eine Tatbestandsaufnahme bzw. ein Protokoll.
7. Diesem Speditionsauftrag liegen unsere "Allgemeine Bedingungen für die Abwicklung und Durchführung logistischer Dienstleistungen (Anforderungsprofil für Transportdienstleister)" und ggf. Sondervorschriften (z.B. für die Verschiffung) nach dem jeweils neuesten Stand der Degussa AG zugrunde.
8. Gefahrgut:
- Bescheinigung nach Kapitel 1.4 ADR: Umseitig aufgeführte Gefahrgüter sind nach ADR zur Beförderung auf der Straße zugelassen. Zustand, Beschaffenheit, Verpackung/Großpackmittel (IBC)/Tankcontainer, Bezettelung und evtl. Zusammenpacken, Zusammenladen in einer Sammelverpackung oder im Container entsprechen den Vorschriften des ADR.
- Sie sind verpflichtet, die Vorschriften der/des GGVSE/ADR einzuhalten. Bitte beachten Sie besonders Kapitel 8.1 (sonstige Ausrüstung), Kapitel 5.4.3 (schriftliche Weisungen), Kapitel 7.5.7 (Handhabung und Verstauung), Kapitel 5.3.2 (Fahrzeugkennzeichnung) und Kapitel 1.8.5 (Meldepflicht bei Unfällen / Leckagen).
- (Nur für Sendungen, die wir ausdrücklich zum See- oder Luftversand bereitstellen/verfügen)
DANGEROUS GOODS DECLARATION according to the IMDG Code/IATA-TI of the General Introduction:
We hereby declare that the contents of this consignment are fully and accurately described above by the correct technical name(s) (proper shipping name(s)), and are classified, packaged, marked and labelled/placarded, and are in all respects in proper condition for transport according to the applicable international and national governmental regulations.
CONTAINER PACKING CERTIFICATE / VEHICLE DECLARATION (only applying if the transport unit has been loaded by Umicore):
It is declared that the loading of the goods into the freight container or vehicle has been carried out in accordance with the General Introduction to the IMDG Code/IATA-TI.
9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine gesetzliche und vertragliche Haftung nicht über das verkehrsübliche Maß hinaus zu beschränken oder auszuschließen. Er darf sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung keiner Personen bedienen, die die gesetzliche oder vertragliche Haftung über das verkehrsübliche Maß hinaus beschränkt oder ausgeschlossen haben.
10. Beladene LKW dürfen – außer bei kurzzeitiger Fahrtunterbrechung – nur auf abgeschlossenem, bewachtem Gelände abgestellt werden.
11. Der von uns erstellte Speditionsauftrag ist kein Beförderungspapier im Sinne von GGVSE/ADR, sondern nur eine Information zur Erstellung des Beförderungspapiers.
Abkürzungen:
AA - Ausfuhranmeldung
AKM - Ausfuhrkontrollmeldung
AM - Ausfuhrmeldung
ATR - Warenverkehrsbescheinigung
AWB - Air Waybill
B/L - Bill of Lading (Konnossement)
WVB - Warenverkehrsbescheinigung
UZ - Ursprungszeugnis
