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Umicore wird gegen den Beschluss über den Import bestimmter Materialien für wiederaufladbare Batterien in die Vereinigten Staaten Berufung einlegen

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Die US-Bundesbehörde für Außenhandel ("International Trade Commission", ITC) hat gestern ihren Beschluss bezüglich des Vorwurfs der Patentverletzung gegen Umicore seitens BASF und der Universität Chicago Argonne National Laboratory erlassen. Umicore ficht den Vorwurf der Rechtsverletzung zweier Patente für bestimmte Materialien für wiederaufladbare Batterien in den USA vehement an. Die Entscheidung, eine beschränkte Ausschlussbestimmung zu erlassen, unterliegt einer automatischen Überprüfung durch den Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten. Sollte die Entscheidung bestätigt werden, beabsichtigt Umicore, beim Berufungsgericht (United States Court of Appeals for the Federal Circuit) Berufung einzulegen.

Kurt Vandeputte, Vice President des Umicore-Geschäftsbereichs Rechargeable Battery Materials, erklärte: "Wir glauben, dass die ITC-Entscheidung aus wissenschaftlicher und rechtlicher Sicht falsch ist. Wir beabsichtigen, die Entscheidung im Interesse von Umicore, seinen Kunden und der Batterieinnovation und -forschung in den Vereinigten Staaten anzufechten."